

MED SELECT HOLDING
Kapitel 7.2
Günter Dürselen
Kompetenz
Die Organisation muss:
für Personen, die unter ihrer Aufsicht Tätigkeiten verrichten, welche die Leistung und Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems beeinflussen, die erforderliche Kompetenz bestimmen;
sicherstellen, dass diese Personen auf Grundlage angemessener Ausbildung, Schulung oder Erfahrung kompetent sind;
wo zutreffend, Maßnahmen einleiten, um die benötigte Kompetenz zu erwerben, und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu bewerten;
angemessene dokumentierte Informationen als Nachweis der Kompetenz aufbewahren.
ANMERKUNG:
Geeignete Maßnahmen können zum Beispiel sein: Schulung, Mentoring oder Versetzung von gegenwärtig angestellten Personen, oder Anstellung oder Beauftragung kompetenter Personen.
Die Qualifikation und Kompetenz der Mitarbeiter wird durch eine gute Einarbeitung und geringe Fluktuation sowie durch ein bedarfsorientiertes Weiterbildungsangebot sichergestellt. Alle anstehenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden zwischen der Geschäftsführung/Personalabteilung und den Mitarbeitern und Führungskräften abgestimmt. Dabei werden innovative Themen, externe Rückmeldungen (z. B. aus Beschwerden oder Fehlern) sowie die persönliche Neigung der Mitarbeiter berücksichtigt. Schulungen werden je nach Bedarf von kompetenten Mitarbeitern oder externen Personen durchgeführt. Grundlage für alle Schulungsmaßnahmen ist der jährliche Schulungsplan. Die Nachweise über die Fortbildung werden in den Personalakten der Mitarbeiter geführt.
