

MedSelectGmbH
Kapitel 5.2.2
Günter Dürselen
Bekanntmachung der Qualitätspolitik
Die Qualitätspolitik muss:
a) als dokumentierte Information verfügbar sein und aufrechterhalten werden;
b) innerhalb der Organisation bekanntgemacht, verstanden und angewendet werden;
c) für relevante interessierte Parteien verfügbar sein, soweit angemessen.
Die Geschäftsleitung der MED SELECT Holding legt die Hauptmerkmale der Qualitätspolitik fest. Damit stellt die Geschäftsleitung sicher, dass die Politik
- die (Kern-)Kompetenz und Organisation des Unternehmens darstellt,
- mit Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterorientierung, Wirtschaftlichkeit sowie Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
einen Rahmen für die Festlegung und Überprüfung der Ziele bietet,
- angemessen ist in Bezug auf Art und Umfang der Arbeitsschutzrisiken sowie der Umweltauswirkungen ihrer
Dienstleistungen,
- zur Umsetzung und kontinuierlichen Verbesserung des QM-Systems verpflichtet,
- regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft wird,
- im Unternehmen kommuniziert und verstanden wird.
