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MedSelect
GmbH

Kapitel 4.2

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Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien

 

Aufgrund ihrer Auswirkung bzw. ihrer potenziellen Auswirkung auf die Fähigkeit der Organisation zur beständigen Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen, die die Anforderungen der Kunden und die zutreffenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllen, muss die Organisation

 

a) die interessierten Parteien, die für ihr Qualitätsmanagementsystem relevant sind,

b) die für ihr Qualitätsmanagementsystem relevanten Anforderungen dieser interessierten Parteien

 

bestimmen.

 

 

Die Organisation muss Informationen über diese interessierten Parteien und deren relevanten Anforderungen überwachen und überprüfen.

 

 

Anforderung 4.2:

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Maßgeblich interessierte Parteien können Anforderungen in Bezug auf den Klimawandel haben.

Aus dem genannten Kontext und dessen Forderungen lassen sich unterschiedliche Gruppen interessierter Parteien ableiten, die einen wesentlichen Einfluss auf Tätigkeiten und Entscheidungen innerhalb unserer Organisation haben. Die maßgeblichen interessierten Parteien werden von uns identifiziert und ihre Anforderungen untersucht und festgehalten. Die systematische Ermittlung der Anforderungen der interessierten Parteien hat großen Einfluss auf die Ausrichtung unseres Managementsystems und wird daher jährlich im Rahmen der Managementbewertung sowie bei Bedarf aktualisiert. Hieraus ergeben sich für unser Unternehmen entscheidende Impulse für die Entwicklung und stetige Überprüfung unserer Zielsetzungen, Politik und Strategien.

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