

MedSelect GmbH
Kapitel 6.2
Qualitätsziele und Planung zu deren Erreichung
6.2.1
Die Organisation muss Qualitätsziele für relevante Funktionen, Ebenen und Prozesse festlegen, die für das Qualitätsmanagementsystem benötigt werden.
Die Qualitätsziele müssen:
im Einklang mit der Qualitätspolitik stehen;
messbar sein;
zutreffende Anforderungen berücksichtigen;
für die Konformität von Produkten und Dienstleistungen sowie für die Erhöhung der Kundenzufriedenheit relevant sein;
überwacht werden;
vermittelt werden;
soweit erforderlich, aktualisiert werden.
Die Organisation muss dokumentierte Informationen zu den Qualitätszielen aufrechterhalten.
6.2.2
Bei der Planung zum Erreichen der Qualitätsziele muss die Organisation bestimmen:
was getan wird;
welche Ressourcen erforderlich sind;
wer verantwortlich ist;
wann es abgeschlossen wird;
wie die Ergebnisse bewertet werden.
Die Geschäftsführung von MedSelect GmbH achtet darauf, dass die Qualitätsziele im Einklang mit der Qualitätspolitik stehen. Sie überwacht und dokumentiert die Qualitätsziele und kommuniziert sie an die Mitarbeiter.
Die Geschäftsführung ist dafür verantwortlich, dass die notwendigen Ressourcen zur Erreichung der Ziele zur Verfügung gestellt werden. Ebenso wird der Qualifikationsbedarf der Mitarbeiter ständig berücksichtigt und die Einhaltung der Qualitätsziele einmal jährlich in der Managementbewertung (MB) überprüft.
